Beim Bau einer Treppe müssen die Vorschriften der Treppen-DIN eingehalten werden. Die Normen gelten für die Laufbreite, den Auftritt der Treppenstufen, Steigung, Treppenpodeste, Treppengeländer, Durchgangshöhe, Seitenabstand, Wendelstufen und das Steigungsverhältnis.
Versicherungen können bei Nichteinhaltung der Treppen-DIN Zahlungen verweigern und auf den Verantwortlichen übertragen.